Unsere Bankkontoeinführung in den USA beinhaltet:
- Profitieren Sie von unseren Bankkontakten. Unerfahrene Gründer übersehen mitunter kleinste Details. Die Ablehnung der Bank ist i.d.R. final und die Tür für immer geschlossen!
- Wir kooperieren mit verschiedenen Banken in den USA
- Keine Anreise notwendig
- Kein Datenaustausch im Rahmen des OECD CRS
- Ermittlung einer geeigneten Bank für Ihr Geschäftsmodell
- Einlagensicherungsfond der USA (Federal Deposit Insurance Corporation (FDIC)) bis 250.000 USD pro Konto
- Virtuelle und physische Kreditkarten
- Unsere Erfolgsquote beträgt nach Prüfung Ihrer Daten und Auswahl der „richtigen“ Bank nahezu 100%
- Einführung bei einer US-Bank
- Veranlassung einer Vorabprüfung bei der Bank
- Ermittlung der benötigten Dokumente
- Unterstützung für das Bank-Interview
- Wir berücksichtigen nur Banken, bei denen die Kontoeröffnung kostenlos ist und die Kontoführungsgebühren maximal 25 USD pro Monat betragen
- Unser Honorar beträgt: 300,00 USD
Sachverhalt
Die USA leiten im Rahmen von FATCA bestimmte Daten an die heimatlichen Finanzämter der Kontoinhaber weiter. Die IGAs und welche Daten mit welchem Partnerstaat ausgetauscht werden, können Sie hier im Detail auf der Webseite der IRS nachlesen. Allgemein formuliert betrifft der Austausch:
- US-Depots von natürlichen und juristischen Personen, sofern diese keine amerikanischen Steuerzahler sind und auf die amerikanische Erträge fließen;
- Bankkonten natürlicher Personen, sofern diese keine US-Steuerzahler sind. Die amerikanische Regierung stellt ihren „gegenseitigen“ FATCA Partnern jedoch keine Informationen über die folgenden Kontoarten, die bei US-amerikanischen Finanzinstitutionen gehalten werden, zur Verfügung:
ABER: Keine Regel ohne Ausnahme! Die USA leiten KEINE Informationen an ihre FATCA-Partner zu folgenden Kontoarten weiter:
- amerikanische Firmen-Bankkonten ausländischer Unternehmen. Ist die Firma in einem FATCA-Partnerland ansässig, werden trotzdem keine Daten übermittelt!
- amerikanische Firmen-Bankkonten von amerikanischen Firmen, z.B. einer LLC
- Investment-Depots von Organisationen und natürlichen Personen – selbst, wenn diese in einem FATCA-Partnerland ansässig. Ausnahme: amerikanische Einkommen fließen auf das Depot! In der Praxis heißt dies z.B., dass Depots, in denen amerikanische Aktien sind, vom Datenaustausch betroffen sind.
- Investment-Konten von Organisationen und natürlichen Personen – selbst, wenn diese in einem FATCA-Partnerland ansässig. Ausnahme: amerikanische Einkommen fließen auf das Depot!
Warum es sinnvoll ist, uns zu beauftragen
Viele unserer Kunden bevorzugen die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in einer der renommiertesten Jurisdiktion in der Welt, den USA. Die Gründung von LLCs in den USA, insbesondere von Single Member LLCs, ist eine unserer Spezialitäten. Gerne sind wir Ihnen behilflich bei der Gründung ihrer LLC. Die Gründung einer LLC für Nichtresidenten bringt es mit sich, dass eine LLC als sogenannte dies disregarded entity gegründet werden sollte. Der Status als disregarded entity führt dazu, dass die Besteuerung als Durchleitungsbesteuerung angelegt werden kann, also dass die Besteuerung der LLC am Wohnsitz des Inhabers stattfindet. Wir empfehlen hierfür einen Wohnsitz in der Vereinigten Arabischen Emirate (0% Totalbesteuerung möglich). Selbstverständlich gründen wir Ihre LLC als disregarded entity und sind Ihnen auch bei Anschlussservices behilflich.
Ein häufig abgefragter Service nach der Gründung einer amerikanischen LLC ist die Eröffnung eines amerikanischen Firmenbankkontos. Auf dem Markt gibt es verschiedene Anbieter, die amerikanische Bankkonten ohne persönliche Anwesenheit des LLC-Besitzers vor Ort für teils horrende Summen eröffnen. Wir haben Wege gefunden, um unseren Kunden attraktive Preise für die Eröffnung eines amerikanischen Bankkontos für von Nichtresidenten gehaltene LLCs anbieten zu können. Beachtet werden sollte hierbei, dass die Bewerbung auf ein Bankkonto in den USA immer gründlich vorbereitet werden sollte. Aus der Praxis heraus können wir Ihnen sagen, dass wir nicht wenige Anfragen von Personen haben, welche zunächst selbst versucht haben, ein Bankkonto in den USA zu eröffnen und gescheitert sind. Die Bandbreite an Fehlern beläuft sich von grundlegenden Missverständnissen bis hin zum Nichtwissen über kleinste Details.
Wir haben mit verschiedenen Finanzdienstleistern innerhalb der USA Vereinbarungen getroffen und wissen, wie man in den USA erfolgreich ein Bankkonto für eine LLC eröffnen kann. Der Mehrwert unserer Dienstleistung liegt nicht nur darin zu ermitteln, welche Bank bzw. welcher Finanzdienstleister für ihren Geschäftsbereich am geeignetsten wäre – bei gleichzeitig bestem Service und fairen Gebühren -, sondern auch, unsere Kunden vor einer möglichen Nichteröffnung zu bewahren. Wie viel kostet es, wenn sie nach einer Ablehnung eine neue Bank gefunden haben, zur Kontoeröffnung möglicherweise persönlich in die USA fliegen müssen, hierfür Kosten für Flüge Hotels etc. anfallen und sie auch bei dieser Bank unter Umständen erneut abgelehnt werden? Die Rechnung hierbei ist relativ einfach: es lohnt sich einen versierten Banking-Introducer wie uns zu engagieren – gegen ein Honorar von einigen hundert Dollar – anstatt mehrere tausend Dollar für Reisen in die USA mit unklarem Ausgang auszugeben.
Benötigen Sie für Ihre amerikanische LLC eine europäische IBAN, so können wir Ihnen auch hierbei behilflich sein. Wir haben Kooperationen mit verschiedenen Finanzdienstleistern in der Europäischen Union und können darüber hinaus auch bei der Eröffnung von Multiwährungskonten außerhalb der Europäischen Union behilflich sein. Wir möchten an dieser Stelle nochmals betonen dass wir mit verschiedenen Banken weltweit Vereinbarungen als Banking-Introducer getroffen haben. Diese Vereinbarungen verpflichten uns teilweise de facto als vorgeschaltete Stelle der Bank zu agieren, erlauben es uns aber insbesondere, neue Kunden einführen zu dürfen.
Im Folgenden skizzieren wir in aller Kürze auf den Punkt gebracht, weshalb Sie uns für die Eröffnung ihres US-amerikanischen LLC-Kontos nach Gründung ihrer LLC beauftragen sollten:
- Es gibt i.d.R. nach einer Ablehnung keine zweite Chance. Wurde die Kontoeröffnung abgelehnt, so ist der Schock meistens groß, die Zeit bis zu einem neuen Versuch ist bares Geld. Eine Vorabprüfung durch unsere Experten ist in jedem Fall sinnvoll.
- Die Bewerbung für ein Bankkonto durch Nichtresidenten muss fast immer unbedingt vorbereitet werden; profitieren Sie von unserem Hintergrundwissen.
- Sehr oft erreichen uns Anfragen von LLC-Besitzern, die angebliche „Tipps“ oder „Hinweise“ gelesen und sich hierauf verlassen haben. Ergebnis: Ablehnung der Kontoeröffnung.
- Fast immer liegen Bannkonto-Ablehnungen zugrunde: Unwissen über die Praxis der Bankkontovergabe im Allgemeinen und bei spezifischen Geschäftsfeldern im Besonderen und sehr häufig sind auch Fehler bei kleinsten Details. Wir sorgen dafür, dass nichts schief geht.
- Woher wir das wissen? Weil wir das alles viel zu oft erlebt haben. In der Regel reicht es für Laien nicht aus, sich einige Wochen in die Gesellschaftsform der LLC „einzulesen“. Bereits bei der Gründung einer LLC können zudem Fehler begangen werden, weshalb wir eine vollständige Abwicklung über uns empfehlen.
Weitere Dienstleistungen
Sie haben bei uns auch die Möglichkeit, alles aus einer Hand zu erhalten. Wir eröffnen für Sie eine LLC in den USA, inklusive Beantragung der EIN-Nummer und anschließender Eröffnung eines amerikanischen Bankkontos. Zur Eröffnung des Bankkontos müssen Sie wie oben skizziert nicht anreisen. Mehr Informationen zu diesem und weiteren Angeboten rund um die US-LLC finden Sie hier.
Alternative: Wir möchten Sie zudem auf folgende alternative Dienstleistung aufmerksam machen: Wir eröffnen für Sie eine Offshore-Firma in Panama oder den Seychellen und helfen anschließend bei der Eröffnung eines Bankkontos in Puerto Rico. Puerto Rico ist ein Außengebiet der USA. Zur Eröffnung des Bankkontos müssen Sie nicht anreisen. Mehr zu diesem Angebot finden Sie hier und hier.