Was ist ein digitaler Nomade?
Freiberufler, die nicht im eigenen Land leben, sondern auf der Suche nach einer komfortableren Lebensweise sind, können als digitale Nomaden bezeichnet werden. Es handelt sich vor allem um Vertreter aller Berufe, die nicht auf einen festen Arbeitsplatz angewiesen sind. Dementsprechend sind die meisten von ihnen Fachleute aus der Informationstechnologiebranche. Zum Beispiel: Entwickler, Designer, Content- und SMM-Manager, Startup-Gründer und alle Online-Worker, die von jedem Ort der Welt aus arbeiten können – vorausgesetzt es gibt eine Internetverbindung.
Ein digitaler Nomade zu sein kann aber auch als eine Entscheidung für einen Lebensstil gesehen werden und weniger als Berufsbezeichnung – Personen, die sich dafür entscheiden, auf Reisen zu gehen und dabei zu arbeiten. Digitale Nomaden sind in der Lage, jeden Aspekt ihrer Arbeit von jedem Ort der Welt aus zu erledigen, sofern sie über eine gute Internetverbindung und einen Laptop verfügen.
Persönliche Hotspots, WLAN-Flatrates, Smartphones und Laptops sind die neuen besten Freunde von digitalen Nomaden und darüber hinaus wird das gesamte oder zumindest der größte Teil des Einkommens durch Online-Arbeit generiert. Als Folge dieses nomadischen Lebensstils werden Aufgaben in Cafés, Bibliotheken, Hotelzimmern oder Shared Offices erledigt.
Wo sollten digitale Nomaden ihre Steuern zahlen?
Digitalen Nomaden stehen in Anbetracht ihres Lebensstils vor der Frage: Wie soll ich Steuern auf meine Gewinne zahlen? Aus Sicht der meisten Steuergesetzgebungen ist der Beruf für Steuerzwecke in der Regel nicht von Bedeutung. Ob man nun digitaler Nomade ist, ein Freiberufler, der ständig unterwegs ist, ein Berater, der Kunden auf der ganzen Welt hat, oder ein Unternehmer mit einem globalen E-Commerce-Geschäft ist irrelevant.
In der Regel gilt man in dem Land als steuerlich ansässig, in dem man mehr als 183 Tage im Kalenderjahr verbringt. Wenn man sich jedoch einfach nur länger als den oben genannten Zeitraum in einem anderen Land aufhält, wird man nicht automatisch steuerlich ansässig in diesem Landes. In der Praxis bedeutet dies, dass man das alte Wohnsitzland über den Wegzug zunächst benachrichtigen muss, damit man nicht mehr als steuerlich ansässig betrachtet wird und diese Benachrichtigung sollte schriftlich bestätigt werden und unbedingt aufbewahrt werden.
Sobald man seinem Wohnsitzland mitteilt, dass man einen neuen steuerlichen Wohnsitz hat, sollte man den neuen steuerlichen Wohnsitz “aktivieren”. Hierzu sollte man sich zunächst beim Finanzamt des neuen ständigen Wohnsitzes anmelden und eine individuelle Steuernummer beantragen. Die neue Steuernummer wird in der Regel auch benötigt, um ein Bankkonto im neuen Wohnsitzland zu eröffnen. In manchen Ländern wie Griechenland dient die Steuernummer für die Abwicklung nahezu jedweder Art von Geschäften.
Darüber hinaus muss man in der Regel eine wirtschaftliche Tätigkeit im neuen steuerlichen Wohnsitzland nachweisen. Dies könnte beispielsweise durch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nach Registrierung einer neuen Firma der Fall sein. Domiziliert werden kann diese Firma in der Regel in der eigenen Miet- oder Eigentumswohnung. Innerhalb der Europäischen Union ist es in der Praxis so, dass bei einer solchen Konstruktion (sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, Wohnung vor Ort, bestenfalls aktives Einbringen ins soziale Leben vor Ort) das alte Wohnsitzland die neue steuerliche Ansässigkeit nicht anzweifelt. Die meisten digitalen Nomaden halten sich nach dem Aufbau dieser neuen Struktur dennoch dort auf, wo das Gras am grünsten ist und haben aufgrund der beschriebene Konstruktion auch zukünftig keine Probleme mit dem alten Finanzamt.
ACHTUNG: Wenn Sie keine Maßnahmen ergreifen, um Ihre steuerliche Ansässigkeit im neuen Wohnsitzland herzustellen, weiß Ihr neues Wohnsitzland möglicherweise nicht einmal, dass Sie sich dort befinden und Ihr früheres Wohnsitzland kann Sie weiterhin als Steuerinländer beanspruchen. Dies kann in der Praxis zu hohen Steuernachzahlungen und Strafen führen!
Sie sollten auch bedenken, dass trotz Wegzug vom alten steuerlichen Wohnsitz (in der Regel das Land der Staatsbürgerschaft) die Steuerbehörden Sie dennoch besteuern können, sofern es noch steuerliche Anknüpfungspunkte gibt. Dies können beispielsweise eigene Immobilien oder Anteile an Kapitalgesellschaften sein. Der Fall Boris Becker hat gezeigt, dass auch ein Schlüssel zu einer Mietwohnung eines Dritten (Schlüsselgewalt) ausreichend sein kann. Was heißt dies nun? Digitale Nomaden sind in der Regel gut beraten, Immobilien im Land Ihrer ersten Staatsbürgerschaft zu verkaufen und auch alle weiteren steuerlichen Anknüpfungspunkte zu beseitigen.
Probleme ohne Wohnsitz
Die oben erwähnte Konstruktion kann Sie – je nach neuem Wohnsitzland – mehr oder weniger teuer zu stehen kommen. Aber welche Probleme ergeben sich ganz ohne Wohnsitz? Unsere heutige Zeit ist (noch) nicht geschaffen für digitale Nomaden – ein Phänomen der letzten 10 bis 15 Jahre. Die Steuergesetze sind Jahrzehnte alt und die KYC-Prozeduren der Banken werden immer anspruchsvoller und komplexer. Die Gründung von Unternehmen, die Eröffnung von Bankkonten und die Registrierung von Immobilien und Grundstücken auf Ihren Namen haben wird erschwert, da diese Geschäfte die Vorlage von Verbrauchsrechnungen, Kontoauszügen oder der letzten Steuererklärung erfordern können.
Wenn Sie beabsichtigen, in verschiedenen Ländern der Welt aktiv geschäftlich tätig zu sein, müssen Sie irgendwo steuerlich ansässig werden. Wenn Sie keine Steuern auf Ihr internationales Einkommen zahlen wollen, ist es am besten in einem Land mit territorialem Besteuerungsregime zu leben, das keine Steuern auf Einkommen erhebt, das außerhalb seines Territoriums verdient wurde. Ein Beispiel hierfür ist Panama. Als Alternative kommen auch die Vereinigte Arabische Emirate in Frage, die keine Einkommensteuer kennen. Unter Umständen ist bei „richtiger“ Gestaltung auch eine Totalbesteuerung von 0% möglich. Hierbei kommt es allerdings auf die steuerliche Ansässigkeit des Unternehmers an.
Steuerpflicht Adieu?
Im Kontext des digitalen Nomadentums kursiert auch der Gedanke, man könne sich nirgendwo länger als 3 Monate aufhalten und wäre daher auch nirgendwo steuerpflichtig. So oder so ungefähr wird dies häufig dargestellt. Unsere Kundinnen und Kunden erleben jedoch genau dies oftmals anders, da angenommen wird, dass, wenn man aus einem System aussteigt (beispielsweise im Heimatland), man anschließend in ein neues System einsteigt (z.B. in Panama oder der Vereinigten Arabischen Emirate). Ziehen Sie irgendwann zurück in Ihr Heimatland und waren in der Zwischenzeit einfach „nirgendwo“ steuerpflichtig, so kann dies zu erheblichen Problemen mit dem Finanzamt Ihres Heimatlandes führen.
Darüber hinaus ergeben sich die erwähnten Probleme ganz praktischer Natur. Auch als digitaler Nomade müssen Sie einen Lebensmittelpunkt, meistens in Form von Verbrauchsrechnungen in Ihrem Name vorweisen können, um Bankkonten eröffnen oder Kreditkartenanbindung durch einen Merchant-Account erhalten zu können. Woher wollen Sie aber Verbrauchsrechnungen in Ihrem Name nehmen, wenn Sie nur in Hotelzimmern leben. Unter bestimmten Voraussetzungen können übrigens auch Hotelzimmer und andere Räumlichkeiten, über die Sie tatsächlich verfügen können, einen Wohnsitz begründen.
Unser Angebot für Sie
Die Liste der Negativpunkte bei Wohnsitzlosigkeit ist lang und könnte von uns noch fortgeführt werden. Aus diesem Grund sind wir dabei behilflich, Sie auf Ihrem Weg nach Panama oder in die Vereinigte Arabische Emirate zu unterstützen. Mehr Informationen zu diesen Themen erfahren Sie: