Wichtige Informationen

Die neu eingeführten Economic Substance Requirements versetzten die Offshore-Welt zunächst in Aufregung. Mittlerweile ist jedoch klar: Die Anforderungen richten sich ganz offensichtlich in erster Linie gegen diverse Aktivitäten globaler Konzerne. Die meisten unserer Kunden sind nicht von den Substanzanforderungen betroffen.

Klar ist jedoch auch: die „klassische“ Offshore-Firma als reiner Briefkasten ist tot. Dennoch gibt es ausreichend Möglichkeiten für Betroffene, mit den neuen Regelungen umzugehen.

Im Folgenden sollen die Economic Substance Requirements betrachtet werden. Zunächst sei jedoch – wie auch zutreffend für alle Informationen dieser Webseite – nochmals explizit erwähnt, dass die folgenden Ausführungen in keinem Fall als rechtliche oder steuerliche Beratung zu sehen sind. Für die folgenden Angaben wird zudem keine Gewähr übernommen. Regelungen können sich jederzeit ändern.

 

Sachverhalt

Anfang 2019 traten neue Gesetze in wichtigen Offshore-Jurisdiktionen in Kraft, die von Unternehmen, die bestimmte Arten von Geschäften betreiben, verlangen, dass sie eine angemessene wirtschaftliche Substanz in dieser Jurisdiktion nachweisen. Die Nichteinhaltung der Substanzanforderungen könnte schwerwiegende Folgen haben, wie die Verhängung erheblicher Bußgelder oder die Streichung aus den lokalen Registern.

Wirtschaftliche Substanz ist ein weit gefasster Begriff, der zahlreiche Bereiche eines Unternehmens umfasst, wie z.B. Management, Kontrolle, Betrieb, physische Präsenz und Entscheidungsverfahren. Daher ist es für Unternehmen, die in relevanten Rechtsordnungen eingetragen sind, von entscheidender Bedeutung zu beurteilen, ob sie relevante Tätigkeiten wie vorgeschrieben ausführen und ob es eine Anforderung gibt, für die Substanz nachgewiesen werden muss.

Bereits in den 1990er Jahren verabschiedete die EU eine Resolution, um den Auswirkungen der weltweiten Nullsteuerregelungen entgegenzuwirken. Als Ergebnis dieser Bemühungen haben mehrere internationale Finanzzentren Gesetze über die Anforderungen an die wirtschaftliche Substanz eingeführt. Dazu gehören alle traditionellen Offshore-Jurisdiktionen, darunter die Britischen Jungferninseln (BVI), die Kaimaninseln, Anguilla, die Bahamas, die Bermudas und die Kronkolonien Jersey und Guernsey sowie andere wichtige Standorte in der ganzen Welt.

Betroffene Aktivitäten

Der Geltungsbereich der Regelungen zur wirtschaftlichen Substanz variiert von Gerichtsbarkeit zu Gerichtsbarkeit. Die folgenden Aktivitäten werden in jeder Gerichtsbarkeit als relevant betrachtet:

  • Finanz- und Leasingdienstleistungen
  • Headquarters Business
  • Schifffahrtsgeschäft
  • Holding-Gesellschaften
  • Geschäft mit geistigem Eigentum
  • Vertriebs- und Service-Center

Hinzu kommen Aktivitäten, die aber ohnehin bereits auch vorher schon lizenzpflichtig bzw. besonderen Regeln unterworfen waren:

  • Bankgeschäfte
  • Versicherungsgeschäfte
  • Fondsmanagement

Für diese relevanten Aktivitäten gibt es wiederum sogenannte CIGAs (Core Income Generating Activities), die aufzeigen, welche einkommenerzeugenden Kernaktivitäten bestehen. Diese an dieser Stelle aufzuführen würde jedoch zu weit führen.

Wen die neuen Regeln betreffen

Zunächst muss betont werden, dass jede Gerichtsbarkeit die Substanzanforderungen national implementiert hat und diese sich daher auch national unterscheiden können. Aus diesem Grunde haben wir zu verschiedenen Jurisdiktionen Einzelbeiträge erstellt:

  • Seychellen IBCs: hier klicken
  • Panama: hier klicken [Unterseite wird derzeit überarbeitet]
  • USA LLCs: hier klicken
  • Kanada: hier klicken [Unterseite wird derzeit überarbeitet]
  • Vereinigte Arabische Emirate Freezone-Firmen: hier klicken

Vorab können wir jedoch sagen, dass die meisten unserer Kunden nicht von Economic Substance Requirements betroffen sind. Die Substanzanforderungen richten sich in erster Linie gegen Vorhaben, Gewinne über Firmen in Niedrigsteuerländern aus Firmen in Hochsteuerländern heraus zu fakturieren. In diesem Sinne treffen die neuen Anforderungen also in erster Linie nur dann zu, wenn mit eigenen Firmen abgerechnet wird – wobei allerdings sehr breit ausgelegt werden kann, was unter eigenen Firmen verstanden werden kann. Für viele unserer Kunden, die über Offshore-Firmen ihren Tätigkeiten nachgehen, nicht mit anderen eigenen Firmen abrechnen – vielleicht sogar nur über eine einzige Offshore-Firma operieren – ändert sich in der Regel: nichts.

Neue Anforderungen für relevante Aktivitäten

In Anlehnung an die Britischen Junferninseln kann z.B. gesagt werden, dass eine Firma, die eine relevante Tätigkeit ausübt (mit Ausnahme von Holding-Gesellschaften und Firmen, die Geschäfte mit geistigem Eigentum betreiben, für die es wiederum i.d.R. andere Kriterien gibt), die Anforderungen an die wirtschaftliche Substanz erfüllt, wenn:

  • sie innerhalb der Gerichtsbarkeit verwaltet und geleitet wird;
  • einkommenserzeugende Kernaktivitäten (CIGAs) in der Jurisdiktion in Bezug auf die relevante Aktivität durchgeführt werden;
  • sie in der Jurisdiktion angemessene physische Räumlichkeiten unterhält;
  • es in der Jurisdiktion angemessene Mitarbeiter mit geeigneten Qualifikationen gibt;
  • in der Jurisdiktion in Bezug auf die relevante Tätigkeit angemessene Ausgaben anfallen; und
  • sie einen jährlichen vertraulichen wirtschaftlichen Substanzbericht bei der zuständigen Behörde in ihrem Zuständigkeitsbereich einreicht, der die Behörde bei der Beurteilung der Einhaltung der Vorschriften unterstützt.

Darüber hinaus legen verschiedene Substanzvorschriften die Umstände fest, unter denen die oben genannten Tätigkeiten an Dritte ausgelagert werden können.

Status Quo (Stand: 2019)

Die meisten Jurisdiktionen, die sich gegenüber der EU zur Einführung von Substanzanforderungen verpflichtet hatten, haben vor Jahresfrist 2018 erfolgreich Gesetze verabschiedet und darüber hinaus Leitlinien für die Anwendung der Gesetzgebung bereitgestellt. Im März 2019 und mit einer anschließenden Überprüfung im Mai 2019 veröffentlichte die EU eine aktualisierte Liste, in der diejenigen Gerichtsbarkeiten, die den erforderlichen Standard erreicht hatten, von der Liste gestrichen oder je nach Fortschritt auf eine graue oder schwarze Liste gesetzt wurden. Infolgedessen hat die Mehrheit der Jurisdiktionen seither ihre lokale Substanzgesetzgebung angepasst und zusätzliche Leitlinien zu den Anforderungen an die wirtschaftliche Substanz bereitgestellt.

Fazit und Lösungen für Betroffene

Die meisten unserer Kunden betreffen die neuen Economic Substance Regulations nicht. Diejenigen, die betroffen sind, können aufatmen: In der Offshore-Welt gibt es für alles eine Lösung. Kleine Staaten weigern sich mitzumachen, die Vereinigte Arabische Emirate legt die Substanzanforderungen sehr großzügig aus und die USA versuchen ohnehin, den heimischen Finanzplatz zu schützen.

Lösung 1: Manche Jurisdiktionen setzen die neuen Economic Substance Requirements nicht oder nur für ausgewählte Bereiche um und sind u.a. deshalb auf der „Schwarzen Liste“ der EU – allerdings gibt es auch für diesen Umstand reichlich Lösungen. Unter diesen Staaten sind die Seychellen. Unsere Ausführungen zu den Economic Substance Requirements der Seychellen finden Sie hier.

Lösung 2: In den USA gilt – lax formuliert – das Gegenteil. Nach Gründung einer LLC gilt es aus steuerlicher Sicht sogar möglichst zu verhindern, dass ein Nexus oder ETBUS entsteht.

Lösung 3: Economic Substance Requirements finden auf die meisten Aktivitäten unserer Kunden in den Freezones der Vereinigten Arabischen Emirate keine Anwendung. Sollten Sie dennoch einer der „relevanten Aktivitäten“ bzw. CIGAs nachgehen, wird die Compliance im Kontext der Economic Substance Requirements in der Regel ohne große Investitionen darstellbar sein, wenn Sie im Zuge der Firmengründung unproblematisch direkt auch ein Visum der VAE erlangen und u.a. tatsächlich mindestens 183 Tage im Jahr in der VAE leben und arbeiten. Mehr zum Themenkomplex der Wohnsitzverlegung in die VAE finden Sie hier und mehr zu den Economic Substance Requirements in der VAE haben wir hier zusammengestellt.

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