Ein Wegzug ist die effektivste Möglichkeit, um legal Steuern zu sparen. Viele unserer Kundinnen und Kunden fragen, wie sie ihre Steuerbelastung unter Umständen sogar auf 0% drücken können. Im Folgenden haben wir Ihnen eine Liste mit Staaten ohne CFC-Rules aufgestellt. Betont werden muss jedoch, dass Länder, die keine CFC-Rules für natürliche Personen haben (siehe zweite Liste) oder nur Umsatzsteuer erheben (siehe dritte Liste) für viele unserer Kundinnen und Kunden sicher interessanter oder praktikabler sind.

Die Frage bei der Wohnsitzverlegung ist natürlich immer, wie einfach man einwandern kann und ob das Leben dort überhaupt lebenswert ist. Für die meisten Deutschsprachigen kommen sicherlich in Frage: Schweiz, Liechtenstein, Vereinigte Arabische Emirate und Paraguay. Für einige Personen empfehlen sich zudem Thailand, Vietnam, Philippinen, Malaysia, Costa Rica und Aruba, Curacao, Sint Maarten (Niederländische Karibik).

Beachten Sie bitte, dass die Nichtimplementierung von CFC-Rules oftmals bedeutet, dass Ihr neuer Wohnsitzstaat – lax formuliert – nichts dagegen hat, dass Sie in einer Offshore-Jurisdiktion als Gesellschafter einer Firma eingetragen sind, obwohl Sie in Wirklichkeit in Ihrem neuen Wohnsitzland (ohne CFC-Rules) leben. Die Nichtimplementierung von CFC-Rules bedeutet nicht automatisch, dass Sie selbst der Geschäftsführer Ihrer Offshore-Firma sein sollten. Wenn Sie in einem Land wie beispielsweise dem UK leben und keinen angestellten Geschäftsführer haben, der im Land der Gesellschaft lebt und nachweisbar tatsächlich als Geschäftsführer arbeitet, wird Ihr Plan Steuern zu sparen, vermutlich nicht realisierbar sein. Die Nichtimplementierung von CFC-Rules bedeutet auch nicht automatisch, dass Sie gänzlich keine Steuern zahlen müssen. Es können dennoch Steuern anfallen, beispielsweise wenn Sie sich von Ihrer Offshore-Firma Dividende auszahlen lassen. Zu prüfen ist immer der Einzelfall, weshalb wir Ihnen raten, sich vor dem Umzug in ein Land ohne CFC-Rules mit einem Rechtsanwalt vor Ort in Verbindung zu setzen, um zu klären, wie die genauen Einwanderungsmodalitäten aussehen und wie die Einnahmen aus Ihrer Offshore-Firma (z.B. US LLC) vor Ort versteuert werden. Wir sind der richtige Ansprechpartner, wenn es um Fragen zur Besteuerung Ihrer Offshore-Firma geht, jedoch nicht, was die Besteuerung an Ihrem Ort der steuerlichen Ansässigkeit betrifft (es gibt 194 Länder).

Wir müssen zudem darauf hinweisen, dass sich Gesetze jederzeit ändern können und bei unseren folgenden drei Listen selbstverständlich keine Gewähr für Richtigkeit oder Aktualität übernommen werden kann.

Länder ohne CFC-Rules sind:
  • Andorra
  • Aruba
  • Bahamas
  • Costa Rica
  • Curacao
  • Dominica
  • Dominikanische Republik
  • Ecuador
  • Französisch-Polynesien
  • Grenada
  • Guatemala
  • Guernsey
  • Jamaika
  • Jersey
  • Liechtenstein
  • Malaysia
  • Marshallinseln
  • Mauritius
  • Moldau
  • Monaco
  • Nicaragua
  • Panama
  • Philippinen
  • Saudi-Arabien
  • San Marino
  • Schweiz
  • Singapur
  • Sint Maarten
  • Thailand
  • Vietnam
Liste mit Ländern ohne CFC-Rules für natürliche Personen:
  • Paraguay (Einwanderung i.d.R. äußerst problemlos möglich!)
  • Taiwan
  • Zypern (Einwanderung äußerst problemlos, da EU)
Liste mit steuergünstigen Ländern:
  • Bulgarien
  • Georgien
  • Griechenland
  • Indonesien
  • Israel
  • Italien
  • Malta
  • Rumänien
  • Ungarn
  • Uruguay
  • Vereinigte Arabische Emirate (Einwanderung i.d.R. problemlos möglich!)

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