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Im Kontext von Economic Substance Requirements und CFC-Rules werden Offshore-Firmen in dieser Jurisdiktion derzeit nicht von uns angeboten. Die untenstehenden Informationen sind ggf. nicht mehr aktuell, maßgebliche Inhalte wurden entfernt.

Sobald sich die Bedingungen in dieser Jurisdiktion ändern sollten, werden wir Sie gerne informieren. Tragen Sie sich hierzu bitte in unseren Newsletter ein. Wir empfehlen alternativ eine Gründung in Panama, den Seychellen, Kanada (LLP), Kanada (Extra-Provincial) oder den USA.

 

Marshallinseln – Allgemeine Informationen

Standort: Ozeanien, zwei archipelagische Inselketten von 29 Atollen, die jeweils aus vielen kleinen Inselchen bestehen, und fünf einzelne Inseln im Nordpazifik, etwa auf halbem Weg zwischen Hawaii und Australien.
Fläche: insgesamt: 181 qkm, Land: 181 qkm, Wasser: 0 qkm; Anmerkung: Der Archipel umfasst 11.673 qkm Lagunengewässer und umfasst die Atolle Bikini, Enewetak, Kwajalein, Majuro, Rongelap und Utirik.

Vorteile der Gründung einer Marshall-Inseln-Gesellschaft

Vorteile der Gründung einer Marshall-Inseln-Gesellschaft

Hauptvorteile der Marshall Islands Company

  • Befreiung von allen lokalen Steuern und Stempelgebühren
  • Maximale Vertraulichkeit und Anonymität
  • Einfache Bedienung, Wartung und Kontrolle
  • Sicherheit von Vermögenswerten
  • Keine Offenlegung oder Mindestkapitalanforderungen
  • Eine IBC der Marshall-Inseln benötigt mindestens einen Aktionär
  • Eine IBC auf den Marshall-Inseln erfordert mindestens einen Direktor
  • Firmenvorstände und Aktionäre sind zugelassen
  • Ausgezeichnete und flexible Follow-up-Dienstleistungen nach der Unternehmensgründung
  • Keine gesetzliche Verpflichtung zur Abhaltung von Jahreshauptversammlungen
  • Äußerst wettbewerbsfähige Gebühren und Kosten

Marshall Islands Company – Gesetzgebung

Wichtigste Unternehmensgesetzgebung
Das Vereinsgesetz der Republik der Marshall-Inseln von 1990.

Art des Rechts
Common Law.

Sprache der Gesetzgebung und Unternehmensdokumente
Englisch.

Gesellschaftsform für internationalen Handel, Investitionen und Steuerplanung
Marshallinseln IBC – Internationale Handelsgesellschaft

Firmenregistrierung auf den Marshall-Inseln – Schlüsselfakten

Aktienkapital
Das genehmigte Standard-Aktienkapital beträgt 50.000 USD. Das minimale einbezahlte Aktienkapital beträgt 1 USD.

Verfügbare Aktienklassen
Namensaktien, nennwertlose Aktien, Vorzugsaktien, rückkaufbare Aktien und Aktien mit oder ohne Stimmrecht.

Inhaber-Aktien
Inhaberaktien sind zulässig.

Handelsbeschränkungen
Eine Offshore-Gesellschaft der Marshall-Inseln kann nicht innerhalb der Marshall-Inseln handeln. Bankgeschäfte, Versicherungen, Versicherungen, Rückversicherungen, Fondsverwaltung, kollektive Kapitalanlagen, Treuhandverwaltung, treuhänderische Geschäftsbesorgung sind nicht erlaubt.

Registrierter Vertreter erforderlich
Jede Marshall Islands Offshore-Gesellschaft muss einen registrierten Vertreter auf den Marshall-Inseln haben.

Registrierter Firmensitz erforderlich

Jede Offshore-Gesellschaft auf den Marshallinseln muss einen eingetragenen Firmensitz auf den Marshallinseln haben, der von einem lizenzierten Dienstleistungsanbieter bereitgestellt wird.

Direktoren

Eine Marshall Islands Company benötigt mindestens einen Direktor. Der Direktor kann jeder Nationalität angehören und muss nicht auf den Marshall-Inseln ansässig sein. Firmenvorstände sind erlaubt.

Aktionäre
Eine Marshall Islands Company benötigt mindestens einen Aktionär.

Öffentlich zugängliche Aufzeichnungen
Nein.

Nominierte Aktionäre und nominierte Verwaltungsräte
Erlaubt.

Ort der Versammlungen der Direktoren und Aktionäre
Überall.

Persönliche Anwesenheit erforderlich
Nein.

Besteuerung
Null.

Zugang zum Doppelbesteuerungsabkommen
Keine.

Anforderungen zur Einreichung von Konten
Keine.

Anforderung zur Einreichung der Jahreserklärung
Keine.

Audit-Anforderungen
Keine.

Währung
US-Dollar.

Devisen-Kontrolle
Keine.

Sprache des Namens
Englisch.

Eingeschränkte Wörter
Wörter wie „Assurance“, „Bank“, „Building Society“, „Royal“, „Trust Company“, „Trustee Company“ usw. sind nicht erlaubt.

Name einer Gesellschaft
Die Worte „Limited“, „Corporation“, „Incorporated“, „Public Limited Company“, „Societe Anonyme“, „Sociedad Anonima“ oder Ltd, Corp., Inc., PLC, S.A. müssen Teil des Namens jeder Gesellschaft der Marshall-Inseln sein.

Zeit zur Gründung
1-2 Tage.

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