Sachverhalt
Gerne sind wir Ihnen bei der Redomizilierung bzw. Sitzverlagerung Ihrer Offshore-Firma behilflich. Kontaktieren Sie uns bitte via E-Mail oder über unser Kontaktformular.
Änderungen in der internationalen Gesetzgebung, insbesondere in Bezug auf CFC-Rules, und andere Gründe zwingen Offshore-Gesellschaften mitunter dazu, die Jurisdiktion ihrer Registrierung zu ändern. Konkret heißt dies, nicht mehr im Land der ursprünglichen Registrierung zu sitzen, sondern unter gleichem Firmenname weiter zu existieren – allerdings in einer anderen Jurisdiktion.
Der Vorteil einer solchen Verlagerung (als Redomizilierung bzw. Sitzverlagerung bezeichnet) besteht darin, dass, wenn alles in strikter Übereinstimmung mit dem Gesetz erfolgt, praktisch keine Notwendigkeit besteht, das bestehende Bankkonto der Offshore-Gesellschaft zu schließen. Derzeit kommt es insbesondere zu folgenden Sitzverlagerungen:
- British Virgin Islands (Britische Jungferninseln) nach Panama oder Seychellen
- St. Vincent nach Panama oder Seychellen
- Belize nach Panama oder Seychellen
- Marshall Islands nach Panama oder Seychellen
Beispiel einer Sitzverlagerung – Seychellen
Nicht alle Länder erlauben es ausländischen Offshore-Gesellschaften eine Sitzverlagerung. Besonders offen sind jedoch Panama und die Seychellen. Wir illustrieren den Vorgang im Folgenden am Beispiel der Seychellen:
Der einfachste Weg für eine ausländische Offshore-Gesellschaft, sich auf den Seychellen niederzulassen, ist, einen Standardvertrag und die Satzung einer internationalen Handelsgesellschaft auf den Seychellen zu akzeptieren und, im Allgemeinen, dem Registrator der internationalen Handelsgesellschaften auf den Seychellen ein Certificate of Good Standing der aktuellen bzw. ursprünglichen Jurisdiktion zu übersenden. Darüber hinaus müssen auf den Seychellen eingereicht werden: das Protokoll der Hauptversammlung, auf der beschlossen wurde, die Gesellschaft auf die Seychellen zu verlegen und evtl. andere Dokumente (auf Anfrage).
Eine ausländische Offshore-Gesellschaft, die alle notwendigen Anforderungen erfüllt hat, wird eine Bescheinigung über die Fortführung erhalten, die vom Registerbeamten für internationale Handelsgesellschaften auf den Seychellen ausgestellt wird, wonach die Offshore-Gesellschaft ihre Aktivitäten fortsetzt und alle gesellschaftsrechtlichen Befugnisse in Übereinstimmung mit dem Gesetz über internationale Handelsgesellschaften auf den Seychellen ausüben kann.
Nach der Wiederansiedlung bleibt das Eigentum jeglicher Art in den Händen der Offshore-Gesellschaft, die weiterhin für alle ihre Schulden und Verpflichtungen verantwortlich ist. Alle Aktien der Gesellschaft, die zum Zeitpunkt der Ausgabe nicht bezahlt sind, werden vom Registrator der internationalen Handelsgesellschaften auf den Seychellen als ausgegeben und bezahlt betrachtet.
Ein umgesiedeltes Unternehmen behält seinen vollen Rechtsstatus auf den Seychellen, unabhängig von den gesetzlichen Bestimmungen der Gerichtsbarkeit seiner früheren Registrierung, auch wenn diese keine rechtliche Möglichkeit zur Wiederansiedlung bieten.
Eine solche Situation kann jedoch eine Ursache für Kollisionen zwischen zwei Rechtssystemen sein, und die Offshore-Gesellschaft kann in dem Land ihrer früheren Registrierung in einen rechtlichen Konflikt verwickelt werden. Um dies zu verhindern, ist es immer empfehlenswert, das Unternehmen (nach der Ausstellung des Fortbestandszertifikats auf den Seychellen) rechtlich aus dem Handelsregister zu entfernen, das in der Jurisdiktion seiner früheren Registrierung tätig war.
Das Unternehmen wird seinen neuen Status nur verlieren, wenn es auf den Seychellen aufgelöst und liquidiert wird.
Unser Angebot für Sie
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