Es haben ausschließlich Behörden der Seychellen die Befugnis, auf das Register zuzugreifen, die naturgemäß wenig Interesse daran haben, das Offshore-Modell des Landes zu schädigen. Es handelt sich aus unserer Sicht de facto um einen zahnlosen Tiger, der geschaffen wurde, um der OECD und EU zu gefallen.
Sachverhalt
Am 5. März 2020 haben der Präsident und die Nationalversammlung der Seychellen offiziell den Beneficial Ownership Act 2020 (im Folgenden als Gesetz bezeichnet) verabschiedet, der zum ersten Mal ein zentralisiertes Register des wirtschaftlich Berechtigten mit einem vertraulichen System der Datenspeicherung einführt. Diese Neuerung tritt am 31.01.2021 in Kraft.
Dies hört sich jedoch „schlimmer“ an, als es ist. Es haben ausschließlich Behörden der Seychellen die Befugnis, auf das Register zuzugreifen, die naturgemäß wenig Interesse daran haben, das Offshore-Modell des Landes zu schädigen. Es handelt sich aus unserer Sicht de facto um einen zahnlosen Tiger, der geschaffen wurde, um der OECD und EU zu gefallen.
Notwendig zu erwähnen ist darüber hinaus, dass die Anforderungen unter dem oben genannten Gesetz sowohl auf juristische Personen, die auf den Seychellen gegründet werden (als ansässige Gesellschaften jeglicher Rechtsform, auch IBC-Gesellschaften) als auch auf Partnerschaften, Treuhandgesellschaften und andere ähnliche Strukturen, anwendbar sind.
Aktiengesellschaften, deren Wertpapiere an Wertpapierbörsen notiert sind, die gemäß dem Seychellen Securities Act lizenziert sind oder in einem Mitgliedsstaat der International Organization of Securities Commissions lizenziert sind, sind von den Verpflichtungen gemäß dem Gesetz befreit.
Wirtschaftlich Berechtigte
Das Gesetz enthält eine rechtliche Definition des „wirtschaftlich Berechtigten“:
- natürliche Personen, die letztendlich einen Kunden eines Finanzinstituts besitzen oder kontrollieren;
- natürliche Personen, in deren Namen eine Transaktion durchgeführt wird;
- natürliche Personen, die letztlich die tatsächliche Kontrolle über eine juristische Person oder Rechtsvereinbarung ausüben.
Die Definition des Eigentums in Bezug auf den Anteil am Kapital wird zu einem späteren Zeitpunkt durch Vorschriften festgelegt. Derzeit gibt es keine Informationen darüber, ob die Anteilsschwelle von den traditionell angewandten 25% abweichen wird.
Wer kann Zugriff beantragen?
Folgende zuständige Behörden haben Zugriff auf die Datenbank:
- Anti-Korruptions-Kommission der Seychellen;
- Zentralbank der Seychellen;
- Ermittlungseinheit für Finanzkriminalität oder jede andere Einheit, die vom
- Polizeikommissar innerhalb der Polizei der Seychellen bestimmt wird;
- Finanzermittlungseinheit;
- Finanzdienstleistungsbehörde;
- Büro des Generalstaatsanwalts;
- Registrator von Vereinigungen;
- Registerbeamter der Gesellschaften;
- Seychellen Revenue Commission.
Darüber hinaus haben registrierte Agenten die Verantwortung, einigen öffentlichen Behörden auf individuelle schriftliche Anfrage dieser Behörden Zugang zu den Informationen zu gewähren:
- FIU/Finanzdienstleistungsbehörde;
- Jede Strafverfolgungsbehörde;
- Registerführer von Verbänden;
- Registerführer von Gesellschaften;
- Genehmigungsbehörde der Seychellen;
- Zentralbank der Seychellen;
- Beschluss eines Gerichts.
Gespeicherte Daten
Das Register muss die folgenden Informationen enthalten:
- den Namen, die Wohnadresse, die Dienstadresse, das Geburtsdatum und die Staatsangehörigkeit jedes wirtschaftlich Berechtigten;
- Angaben zum wirtschaftlichen Interesse;
- das Datum, an dem eine Person wirtschaftlicher Eigentümer wurde;
- das Datum, an dem eine Person aufhörte, wirtschaftlicher Eigentümer zu sein;
- den Namen, die Wohnadresse, die Zustelladresse, das Geburtsdatum und die Staatsangehörigkeit jedes nominierten Gesellschafters (Aktionärs).
- Im Falle der Liquidation einer Gesellschaft oder einer Rechtsvereinbarung müssen die Informationen aus den Registern den zuständigen Behörden der Seychellen durch eingetragene Vertreter zur Verfügung gestellt werden.
- Informationen über frühere wirtschaftliche Eigentümer müssen mindestens 7 Jahre nach dem Datum, an dem diese Personen nicht mehr wirtschaftliche Eigentümer sind, aufbewahrt werden, und nach Ablauf dieser Frist können sie aus den Registern gelöscht werden.
Pflichten und Sanktionen
Jede natürliche Person, die wirtschaftlich Berechtigter eines Unternehmens ist, muss die Erklärung über das wirtschaftliche Eigentum (ein Formular, das registrierungspflichtige Informationen enthält) innerhalb von 14 Kalendertagen ab dem Datum, an dem sie wirtschaftlicher Eigentümer geworden ist, vorlegen. Im Falle von Änderungen der eintragungsfähigen Informationen muss der wirtschaftliche Eigentümer selbst die Gesellschaft innerhalb von 14 Kalendertagen nach dem Datum, an dem diese Änderungen stattgefunden haben, davon in Kenntnis setzen.
Kommt der wirtschaftlich Berechtigte seiner Pflicht zur Benachrichtigung über Änderungen von Informationen nicht nach, ist die juristische Person oder Rechtsvereinbarung berechtigt, gegenüber den wirtschaftlichen Eigentümern Maßnahmen wie die Einschränkung der folgenden Rechte zu ergreifen:
- Rechte zur Übertragung von Aktien oder anderen Anteilen;
Stimmrechte; - Rechte auf den Erwerb zusätzlich ausgegebener Aktien;
- Rechte auf Zahlung der Zinsen in Bezug auf das Kapital der juristischen Person oder Rechtsvereinbarung;
- Rechte zur Teilnahme an der Verwaltung der Kommanditgesellschaft;
- Nutzen, auf den der Eigentümer der Stiftung Anspruch hat;
- Löschung des Anteils an der juristischen Person oder der Rechtsvereinbarung;
andere Maßnahmen.
Seychellische Gesellschaften und Rechtsvereinbarungen sind ebenfalls verpflichtet, die Register in elektronischer oder Papierform am Hauptgeschäftssitz ihrer registrierten Vertreter zu führen.
Versäumnis und Eingabe vorsätzlich gefälschter oder irreführender Informationen wird mit einer Gefängnisstrafe von höchstens 2 Jahren und/oder einer Strafe von höchstens 50.000 SCR geahndet.