Im Folgenden sollen Neuerungen in den Seychellen betrachtet werden. Zunächst sei jedoch erwähnt, dass die folgenden Ausführungen in keinem Fall als rechtliche oder steuerliche Beratung zu sehen sind. Für die folgenden Angaben wird zudem keine Gewähr übernommen. Regelungen können sich zudem jederzeit ändern.
Der International Business Companies (Amendment) Act, 2018 erlaubt es IBCs, geschäftliche Aktivitäten innerhalb der Seychellen zu betreiben und IBCs können sowohl im Besitz von Residenten als auch von Nicht-Residenten sein. Seychellen IBCs unterliegen jetzt dem lokalen Steuersystem.
Der Business Tax (Amendment) Act, 2018, implementiert ein territoriales Steuerregime auf den Seychellen ab dem 1. Januar 2019. Einkommen, das aus einer lokalen Quelle stammt, ist steuerpflichtig, während Einkommen aus ausländischen Quellen von der Besteuerung befreit ist. Wenn eine IBC Geschäfte mit auf den Seychellen ansässigen Personen tätigt, muss sie das Register benachrichtigen, geprüfte Jahresabschlüsse und Steuererklärungen einreichen und örtliche Steuern zahlen.
Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren oder andere Zahlungen, die von Seychellen IBCs geleistet werden, sind dem Act zufolge von der Besteuerung befreit, solange sie von Einkommen stammen, das nicht von den Seychellen bezogen wird. Es gibt keine Kapitalertragssteuern auf den Seychellen.
IBCs sind weiterhin von der Stempelsteuer auf die Gründung einer Gesellschaft, Übertragungen von Vermögen an oder durch eine Gesellschaft, Transaktionen in Bezug auf Aktien, Schuldverpflichtungen oder andere Wertpapiere einer Gesellschaft; die Schaffung, Änderung oder Ablösung einer Belastung oder anderer Sicherheitsinteressen über jegliches Vermögen einer Gesellschaft; und andere Transaktionen in Bezug auf das Geschäft oder Vermögen einer Gesellschaft befreit. Jedoch unterliegen Transaktionen mit Instrumenten, die sich direkt oder indirekt auf Seychellen-Immobilien beziehen, der Stempelsteuer.
Der Companies (Special Licences) (Amendment) Act, 2018 hat den Unternehmenssteuersatz von 1,5% und die Quellensteuerbefreiungen für CSL-Unternehmen aufgehoben. Grandfathering-Bestimmungen gelten bis zum 30. Juni 2021 für Gesellschaften, die am oder vor dem 16. Oktober 2017 gegründet wurden.
Die Steuerbefreiungen für ausländische Versicherer werden durch das Versicherungs(änderungs)gesetz 2018 abgeschafft. Genau wie bei CSL-Unternehmen gelten die Besitzstandsbestimmungen bis zum 30. Juni 2021 für nicht-inländische Versicherer, die am oder vor dem 16. Oktober 2017 lizenziert wurden.