Wichtige Informationen

Wir sind behilflich bei der Gründung von Single-Member-LLCs (1 Inhaber) in:

Gerne sind wir auch behilflich bei der Kontoeröffnung in den USA mit Anreise und OHNE Anreise (kein Datenaustausch im Rahmen des OECD CRS). Bei Nichteröffnung eines Kontos nach den KYC-Prozeduren erhalten Sie von uns Ihr Geld zurück (Eigenverschulden ausgeschlossen). Die Anbindung einer LLC an Online-Bezahldienste und Merchant-Account-Provider ist i.d.R. ebenfalls möglich.

Kontaktieren Sie uns gerne via E-Mail oder Kontaktformular.

 

Sachverhalt

Wir bieten Ihnen die Gründung und Verwaltung von Limited Liability Companies (LLCs) in den USA zu fairen Preisen an. Es ist auch für Nicht-US-Amerikaner möglich, in den USA LLCs zu gründen. Prinzipiell kommen alle 50 Bundesstaaten in Frage. Für Ausländer am besten geeignet sind jedoch insbesondere:

  • Delaware: erhöhte Rechtssicherheit durch Sondergericht (Court of Chancery).
  • Wyoming: außerordentliche Haftungsbeschränkung. Kann unter gewissen Umständen auch bei persönlichen Schulden des Members nicht gepfändet werden.
  • New Mexico (ausdrückliche Empfehlung!): verschafft nahezu vollständige Anonymität. Eignet sich für nahezu alle Geschäftsfelder. Besonders geeignet zum Halten von Blogs etc., sofern kein Bankkonto eröffnet wird und sämtliche Rechnungen via Bitcoin gezahlt werden (Anonymität!).

Gerne sind wir Ihnen bei der Gründung einer LLC in den genannten Bundesstaaten und auf Wunsch auch in jedem der 50 Bundesstaaten behilflich. Kontaktieren Sie uns gerne via E-Mail oder Kontaktformular.

Zeitrahmen

Wir informieren Sie gerne darüber, wie lange es dauert, bis eine LLC gegründet wurde und diese ein Bankkonto und ggf. Anschluss an einen Merchant-Account erhält:

  1. Gründung der LLC: Die Gründungsdauer unterscheidet sich von Bundesstaat zu Bundesstaat. Mehr Informationen hierzu finden Sie in unseren Ausführungen zum jeweiligen Bundesstaat.
  2. Beantragung der EIN: Nach der Gründung muss für die LLC die Steuernummer beantragt werden. Diese Nummer ist auch notwendig, um ein US-Bankkonto zu erhalten. Hierfür benötigt man i.d.R. eine SSN oder ITIN (persönliche US-Steuernummer für Nichtresidenten). Wir können die EIN für Sie dennoch beantragen. Die Bearbeitungszeit für die Ausstellung der EIN beläuft sich auf ca. 45 Werktage. Hinweis: Besitzen Sie eine SSN oder ITIN, so kann die EIN umgehend ausgestellt werden.
  3. Bankkontoeröffnung: Wenn alle Dokumente (siehe oben, Dauer i.d.R. ca. 45 Werktage) und Informationen Ihrerseits vorliegen und das Konto ohne Anreise eröffnet werden kann, dauert dieser Prozess durchschnittlich 2 Wochen.
  4. Bewerbung auf ein Konto bei einer Fintech-Bank: Möglich sofort nach Gründung der LLC, vorausgesetzt Ihr Geschäftsfeld ist hierfür qualifiziert. Sie erhalten eine EU-Kontoverbindung und auf Wunsch eine US-Bankverbindung und ggf. weitere.
  5. Merchant Account (Kreditkartenabrechnung): Individuell abhängig vom Geschäftsbereich und ggf. weiteren Faktoren. Wir informieren Sie gerne.

Fazit: Der Prozess von der Gründung bis zur Bewerbung um ein Konto bei einer Fintech-Bank beläuft sich durchschnittlich auf ca. 2 Wochen. Ist eine Bewerbung für eine US-Bankkontoeröffnung erwünscht, so beläuft sich die Dauer auf durchschnittlich ca. 70 Werktage. Benötigen Sie auch noch einen Merchant-Account, so erhöht sich die Dauer nochmals. Wir empfehlen, die LLC mindestens 3 Monate vor der geplanten Nutzung zu gründen!

Besteuerung einer LLC – bis zu 0% Totalbesteuerung

Es besteht bei LLCs grob formuliert die Möglichkeit zu wählen, ob diese als Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft besteuert werden sollen. Erwähnt werden muss, dass diese Optionen noch weiter aufgeschlüsselt werden können. Für viele unserer Kunden ist dieser Umstand verwirrend und es wird befürchtet, hier folgenschwere Fehler zu begehen. Lassen Sie Ihre LLC über uns gründen, so können wir Ihnen garantieren, dass wir die LLC als Personengesellschaft gründen. Eine LLC ist dann – sofern insbesondere kein US-Einkommen und kein Nexus und ETBUS bestehen – auf Gesellschaftsebene steuerbefreit. Die Gewinne aus der LLC werden – beispielsweise als Dividenden – auf der Einkommensteuererklärung des Inhabers eingetragen. Hat man beispielsweise seinen Wohnsitz in Panama, kann man über eine LLC operieren und generiert bis zu 0% Totalbesteuerung.

Früher eröffneten Single-Member-LLCs (sog. disregarded entity) für Ausländer (z.B. Deutsche, Österreicher oder Schweizer ohne Greencard/Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthalt* in den USA) die Möglichkeit, eine solche Firma – sofern ohne Betriebsstätte in den USA – ohne Buchhaltung und Steuererklärung betreiben zu können. Dies ist nicht mehr der Fall. Es müssen mittlerweile verschiedene Erklärungen abgegeben werden. Darüber hinaus muss Buchhaltung geführt werden, um diese Angaben korrekt in das entsprechende Formular eintragen zu können. Wir vermitteln Sie auf Wunsch gerne kostenlos an einen amerikanischen Steuerberater, falls Sie die Erklärungen nicht selbst einreichen wollen.

Fazit: Eine Single-Member-US-LLC entspricht heutzutage nicht mehr einer „klassischen“ Offshore-Firma ohne Buchhaltung und Einreichung von Formularen. Diese Zeiten sind in den USA vorerst vorbei.

Alternativen zur US-LLC

Wer Offshore-Firmen wie aus der „guten alten Zeit“ sucht, kann nach wie vor in Panama und den Seychellen fündig werden. Betont werden muss jedoch, dass in den Seychellen zumindest eine Belegaufbewahrungspflicht herrscht.

Sowohl auf den Seychellen als auch in Panama existiert zudem aufgrund der Einführung des Beneficial Owner Registers in Panama bzw. des Beneficial Ownership Registers auf den Seychellen keine vollständige Anonymität mehr.

Bankkonto-Optionen ergeben sich für Firmen aus Panama und den Seychellen insbesondere in Puerto Rico (kein Datenaustausch im Rahmen des OECD CRS). Der Anschluss an einen Merchant-Account-Provider ist ebenfalls möglich.

 

*Es gibt verschiedene Punkte, anhand derer geprüft werden kann, ob eine natürliche Person in den USA steuerpflichtig ist. Es handelt sich hierbei in erster Linie um US-Amerikaner und Greencard-Inhaber aber auch um Personen, die beispielsweise ihren gewöhnlichen Aufenthalt in den USA haben. Unsere US-Tax Advisors stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns.

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