I wanted to live the life, a different life. I didn’t want to go to the same place every day and see the same people and do the same job. I wanted interesting challenges.
Harrison Ford
Warum Vereinigte Arabische Emirate?
Die Vereinigte Arabische Emirate (VAE) ist eines der unternehmerfreundlichsten und ausländerfreundlichsten Länder der Welt. Dies rührt auch daher, dass die VAE zu den wohlhabendsten Ländern der Welt gehört, das jedoch auf Ausländer angewiesen ist. Rund 90% aller Einwohner der VAE sind Ausländer.
Für Ausländer ist es in der VAE sehr leicht möglich, ein Residence-Visa zu erhalten – in einem Land, das praktisch nur Umsatzsteuer (5%) kennt und auch nur innerhalb der Staaten des Golf-Kooperationsrates. Dieses Visum bleibt gültig, sofern man innerhalb eines 6-Monatszeitraums mindestens einmal für mindestens einen Tag einreist. Auf nationaler Ebene entfällt in der VAE somit die 183-Tage-Regelung. Man behält also sein Visa bzw. seinen Wohnsitz in der VAE, wenn man niemals länger 6 Monate des Landes fernbleibt. Diese Regelung ist auch besonders für digitale Nomaden interessant, sofern diese nicht in einem anderen Staat unbegrenzt steuerpflichtig werden.
Sollten Sie ein persönliches Steuerzertifikat benötigen, so müssen Sie sich jedoch u.a. mindestens 183 Tage im Jahr in der VAE aufhalten. Aufgrund der Gegebenheiten im deutschsprachigen Raum ist dies jedoch für die meisten unserer Kundinnen und Kunden ohnehin nicht notwendig.
Harte Fakten
Unternehmer schätzen in der VAE besonders:
- Sehr viele Tätigkeiten über Freezone-Firmen möglich
- Keine Einkommensteuer
- Keine Unternehmenssteuern
- Keine Quellensteuer
- Die VAE kennt praktisch nur eine Steuerart, nämlich Umsatzsteuern (5%) und auch nur bei Handel innerhalb der Staaten des Golf-Kooperationsrates;
- Das Leben in der VAE ist – bis auf Umsatzsteuer (5%) steuerfrei
- Keine Pflichtmitgliedschaft bei einer Privaten Krankenversicherung in manchen Emiraten
- Viele Doppelbesteuerungsabkommen, u.a. mit Deutschland, Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg, Belgien. Mehr dazu hier: https://www.mof.gov.ae/en/StrategicPartnerships/DoubleTaxtionAgreements/Pages/DoubleTaxtion.aspx
Residence Visa
Worum es sich handelt
Die VAE vergeben Ihre Residence Visa durch:
- Aufnahme abhängiger Beschäftigung (Arbeitnehmer)
- Immobilienerwerb (min. 1 Mio. AED)
- Gründung einer Firma in einer der Freihandelszonen (mehr Informationen direkt zu diesem Thema finden Sie hier)
Kurz und bündig:
- Sehr leichte Wohnsitznahme (Residence Visa). Voraussetzung: man darf der VAE niemals länger als 6 Monate fernbleiben; an weitere Bedingungen geknüpft
- Gültigkeit des Residence Visa: 3 Jahre. Verlängerung in der Regel unproblematisch.
Unser Angebot für Sie
Wir helfen Ihnen bei der Erlangung von Residence Visas (inkl. Emirates-ID) durch die Gründung einer Firma in einer der Freezones*. Im Deutschen werden Freezones auch als Freihandelszonen bezeichnet. Es handelt sich hierbei um territoriale Enklaven innerhalb der einzelnen Emirate, die etabliert wurden, um Ausländern den Einstieg in die Geschäftswelt der VAE zu erleichtern.
Die VAE hat sieben verschiedene Emirate, die alle miteinander konkurrieren – so auch die Freezones. Wir gründen eine Freezone-Firma in einem der Emirate unter Berücksichtigung Ihrer Anforderungen. Warum? Hierfür gibt es verschiedene Gründe. Die profundesten sind:
- Nicht alle Freezones erlauben alle Tätigkeiten.
- Wenn es nicht unbedingt Dubai sein muss, wird die Jahresgebühr teils erheblich günstiger.
Informationen direkt zur Firmengründung in der VAE finden Sie zudem auf unserer hierauf spezialisierten Seite hier.
Möglich ist mittlerweile auch die Erlangung von Visas für Familienangehörige und mitunter auch nicht-verheiratete Partner. Kontaktieren Sie uns bitte via E-Mail oder Kontaktformular für weitere Informationen.
ACHTUNG! Viele unserer Mitbewerber bieten die Gründung einer Freezone-Firma in nur einer Freezone an. Meistens handelt es sich dabei um eine Freezone im Emirat Ras Al Khaimah (RAK). Wir wählen eine passende Freezone aus einem ganzen Portfolio an Emiraten bzw. Freezones aus!
*Ergänzend sei erwähnt, dass es auch die Möglichkeit gibt, eine Mainland-Firma zu gründen. Hierbei müssen 51% der Firma einem Einheimischen (natürliche oder juristische Person) gehören. Wir lehnen diese Form der Firmengründung aus ethischen und moralischen Gründen kategorisch ab. Firmen, welche in Freezones gegründet werden, können hingegen zu 100% Ausländern gehören.