Offshore-Gründung schnell und einfach?!
Kennen Sie die vollmundigen Versprechen diverser Mitbewerber, die vornehmlich in englischer und neuerdings auch deutscher Sprache damit werben, wie schnell und einfach doch eine Offshore-Gründung sei?
Von der Sache her haben diese Anbieter recht. Eine Offshore-Firma ist schnell und einfach gegründet. Und selbst ein Offshore-Bankkonto oder Bankkonto in den USA oder – je nach Gründungsland – auch ein Online-Bezahldienstleisterkonto u.ä. erhalten Offshore-Firmen mit etwas Hilfe in der Regel unproblematisch.
Dennoch gibt es einiges zu beachten. In den folgenden Abschnitten führen wir aus, was uns im Laufe der Jahre beispielhaft begegnet ist.
OECD CRS, Economic Substance Requirements etc.
Ob Kunden möglicherweise Probleme bekommen, wenn eine Firma in einem derzeit in Bezug auf Offshore-Firmengründungen nicht mehr ganz so unproblematischen Land wie beispielsweise den Marshall Islands gegründet wird (Stichwort Economic Substance Requirements), so ist dies vielen Anbietern offensichtlich gleichgültig. Verkauft wird, was geht. Möglicherweise haben diese Anbieter auch einfach keine Ahnung von dem, was sie da eigentlich verkaufen.
Darauf, dass die meisten wirtschaftlich relevanten Länder der Welt mittlerweile dem OECD CRS beigetreten sind, und eine Bank aus Panama, den Marshall Islands, Mauritius etc. – im Gegensatz zu einer Bank in den USA oder Puerto Rico – Meldungen an das Finanzamt des Wohnsitzlandes des Firmengründers macht, ist dann auch oft keine Rede. Nun wollen wir Sie an dieser Stelle nicht zur Steuerhinterziehung auffordern. Viele unserer Kunden präferieren jedoch in jedem Fall mehr denn weniger Privatspähre.
Bedenken Sie zudem, dass es auch Anbieter gibt, die ohnehin niemals liefern. Genannt werden dann beispielsweise fadenscheinige Gründe, u.a. dass angeblich Dokumente fehlen. Geld zurück? Meist Fehlanzeige!
Gefährliches Halbwissen
Manche Gründungsagenturen kokettieren mit gefährlichem Halbwissen. Immer wieder stellen wir fest, dass viele Gründungsagenturen keine Ahnung von den Produkten haben, die sie verkaufen – geschweige denn von der Komplexität von Offshorefirmen im internationalen Kontext. Im Folgenden einige Beispiele, die lesenswert sind.
Beispiel 1: In vielen Jurisdiktionen wurden Economic Substance Requirements eingeführt. Einer unserer asiatischen Mitbewerber hat auf seiner Webseite eine Live-Chat-Funktion. Eine nette Spielerei und ein guter Service – wenn denn am anderen Ende eine kompetente Fachkraft sitzt. Da diese Funktion jedem Interessenten offen steht, haben auch wir einen Chat begonnen. Unsere Testfrage im Juli 2019: „Gibt es in den Marshall Islands Economic Substance Requirements?“.
Kurze Antwort des Mitbewerbers: „No“. Nachdem wir dem Mitbewerber einen Backlink zu einem offiziellen Dokument der Marshall Islands aus dem Vorjahr (2018) über die Einführung von Economic Substance Requirements geschickt hatten, kam – Sie ahnen es schon – nichts mehr.
Zu diesem Zeitpunkt waren die Economic Substance Requirements auf den Marshall Islands schon rund ein halbes Jahr in Kraft (seit 01.01.2019 in Kraft). Lassen Sie Ihre Offshorefirma bei einem solchen Anbieter gründen, kommen Sie unter Umständen in große Schwierigkeiten. Wer noch nicht einmal mit den absoluten Grundlagen und aktuellen Entwicklungen vertraut ist, sollte unserer Meinung nach auch keine Offshore-Firmen für Dritte gründen und verwalten. Bei diesem Mitbewerber handelt es sich um eine Agentur mit exzellenten Platzierungen in Suchmaschinen und aggressivem Marketing.
Beispiel 2: Es handelt sich um die Webseite eines Mitbewerbers, der hochspezialisiert auf deutschsprachiges Klientel ist. Verkauft werden zu illusorischen Preisen Firmengründungen in einer der preisgünstigsten Offshore-Jurisdiktionen der Welt. Die Webseite macht etwas her, ist zugegebenermaßen optisch besser als unsere. Wer mehr auf das Visuelle als auf Inhalte steht, wird hier voll auf seine Kosten kommen. Die Webseite des Mitbewerbers „besticht“ jedoch auch durch eine Vielzahl von Interpunktions-, Grammatik- und Ausdrucksfehlern. Von zusammengesetzten Substantiven hatte der Autor offensichtlich ebenfalls noch nie etwas gehört. Als Akademiker wurden wir sofort stutzig. Kann sich jemand, der in seiner eigenen Muttersprache Grammatikfehler begeht, in einer so komplexen Materie wie der Gründung von Offshorefirmen im internationalen Kontext wasserdicht auskennen?
Aufmerksam wurden wir auf die Ausführungen zur Bankkontoeröffnung. Gefunden wurde angeblich ein Weg, wie die Offshoregesellschaft garantiert (sic!) an ein Bankkonto in einer der respektabelsten Jurisdiktionen der Welt kommt. Täuschte der erste Eindruck etwa? Kannte sich da jemand besser aus, als unser Team, dessen Mitarbeiter erfolgreich abgeschlossene Studiengänge an einigen der renommiertesten Universitäten der Welt vorweisen können und sich seit vielen Jahren mit Offshoregründungen befassen?
Wie genau die Bankkontoeröffnung funktionieren soll, erfährt man in einem Dokument, welches man zuvor für einige Euro kaufen muss. Wir kauften das „Geheimdokument“ mit den scheinbaren Wunderinformationen. Das Ergebnis: zunächst das bekannte Bild: Interpunktions-, Grammatik-, Ausdrucks- und Rechtschreibefehler. Teils war der Text kaum lesbar. Das anfängliche Amüsement währte allerdings nur kurz. Der Autor hat offensichtlich nicht verstanden, wie genau eine eigene Abrechnungsgesellschaft funktioniert. Befolgt jemand diese „Ratschläge“, kann es schnell zu Problemen kommen. Die Informationen des Dokuments waren zudem nutzlos. Genannt wurde eine Bank, die mit sachkundiger Hilfe ohnehin – ganz ohne fragwürdige Umwege – Konten für Firmen im angebotenen Gründungsland eröffnet!
Beispiel 3: Auf der Seite eines Mitbewerbers ist zu lesen: „Nach schweizerischem Recht dürfen Banker ohne Ihre Zustimmung keine Informationen über Ihr Konto weitergeben. Banker, die gegen dieses Gesetz verstoßen, können mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten rechnen.“ Wer so etwas im Jahr 2021 noch schreibt, hat in der Offshore-Branche nichts verloren und gefährdet das Wohlergehen seiner Kunden.
Die Schweiz ist dem OECD CRS beigetreten und tauscht Daten mit anderen OECD-CRS-Mitgliedsstaaten automatisch aus und ohne dass ein geheimnisvoller „Banker“ Informationen weitergibt. Hat der Inhaber des Firmenkontos also seinen Wohnsitz in einem Land, das ebenfalls dem OECD CRS beigetreten ist, erfährt das heimische Finanzamt ganz automatisch vom Schweizer Konto. Den „Spaß“ hat im Zweifelsfall der Kontoinhaber – aber anders als wir, die wir über die „Informationen“ des Mitbewerbers zumindest herzlich lachen konnten.
Beispiel 4: Im Folgenden handelt es sich nicht um ein Einzelbeispiel, sondern um Angebote von hochprofessionellen Anbietern. Dieses Beispiel passt daher eigentlich nicht unmittelbar in diese Rubrik, da die Anbieter zu den seriösesten weltweit gehören. Dennoch wollen wir auf die angebotenen Dienstleistungen aufmerksam machen.
Unser Credo ist, Lösungen für möglichst faire Preise anzubieten. Viele unserer Kunden bevorzugen simple Lösungen, zu denen u.a. auch die Befreiung von Audits etc. zählt. Die Gewinne, die wir generieren, würden für Anbieter mit Stundensätzen von mehreren hundert oder sogar tausenden Euro und repräsentativen Adressen in den teuersten Metropolen der Welt jedoch oftmals zum Überleben nicht ausreichen.
Offeriert werden daher relativ preisintensive Lösungen wie Non-Dom-Wohnsitze mit lokaler Betriebsstätte, laufender Buchhaltung etc. (Zusatzverdienst) und mit einer möglichen Gesamtsteuerlast von wenigen Prozent. Das ganze in der Regel auf einer unterentwickelten Insel. Schön für zwei Wochen Urlaub. Aus eigener Erfahrung können wir jedoch berichten, dass man dort schnell „Budenkoller“ bekommt. Trotz EU-Mitgliedschaft ist die Mentalität der Einheimischen zudem Lichtjahre von der eines durchschnittlichen Mitteleuropäers entfernt. Uns liegen Berichte von Weltenbummlern, die die halbe Welt bereits haben, vor, die den Gang auf eine dieser Inseln bitter bereut haben.
Dennoch: Nicht, dass diese Angebote nicht seriös wären, im Gegenteil. Es gibt jedoch genauso gute Offshore-Firmen für einen Bruchteil der Kosten, nur mit Belegaufbewahrungspflicht – und darüber hinaus auch noch mit der Möglichkeit, bei einem einschlägigen Wohnsitz die gesamte Steuerlast auf 0% zu drücken. Beliebte Wohnsitzländer sind Panama und die Vereinigte Arabische Emirate. Beide Länder bestechen zudem mit spektakulären Weltstädten und hoher Lebensqualität, derer gegenüber man sich für Berlin oder Frankfurt schon fast schämen muss. Arm ist eben in der globalen Realität doch nicht sexy.
Beispiel 5: Ein von uns geschätzter Mitbewerber berichtet davon, dass eine Agentur, die weltweit sehr aggressiv Werbung macht, ein „Bankkonto“ auf den Komoren vermittelt habe. Dieses „Bankkonto“ stellte sich hinterher jedoch als Fake heraus – genau wie die russischen „Bank“-Telefonistinnen. Der Mitbewerber in rot, der dieses „Bankkonto“ vermittelt hatte, war zwar um Aufklärung bemüht, aufgrund der Tatsache, dass der Kunde jedoch Schwarzgeld auf dem vermeintlichen Komorenkonto deponiert hatte, wurde aber nicht mehr versucht die Agentur zu belangen.
Die klassische Offshore-Firma ist tot
Seit Einführung des OECD CRS und von Economic Substance Requirements ist die klassische Offshore-Firma tot und sie wird auch nie wieder kommen. Dennoch können Offshore-Firmen, entsprechend der aktuellen Gesetzgebung, auch heutzutage noch sinnvoll eingesetzt werden. Auf die richtige Gestaltung kommt es an. Wir haben in diesem Kontext einige Jurisdiktionen wie Panama, Seychellen oder die LLC in den USA zusammengestellt, die auch heute noch funktionieren. Berücksichtigen muss man selbstverständlich immer auch die lokalen Gesetze im jeweiligen Wohnsitzland. Oft genutzt wird von unseren Kunden Panama – und damit letztlich verbunden der private Wegzug mit „Mann und Maus“ raus aus dem deutschsprachigen Raum.
Eine Alternative wäre zudem die Vereinigte Arabische Emirate. Es bestehen hier verschiedene Gründungsmöglichkeiten in einer der sieben Emiraten und speziell in einer der vielen Freezones (Freihandelszonen) – auf Wunsch inklusive Aufenthaltsgenehmigung und Emirates-ID. Auf die außerordentlichen und positiven Besonderheiten einer Gründung in der Vereinigte Arabische Emirate weisen wir hier hin.