Zypern – Allgemeine Informationen

Standort: Insel im östlichen Mittelmeer.
Fläche: insgesamt: 9.251 qkm

Firmengründungen in Zypern werden nicht von uns vorgenommen. Bereits gegründete Firmen in Zypern werden darüber hinaus auch nicht von uns verwaltet. Der Grund ist, dass wir nur das verkaufen, wovon wir selbst zu 100% überzeugt sind. Es gibt unserer Meinung nach wesentlich attraktivere und seriösere Jurisdiktionen (USA, Vereinigte Arabische Emirate) und Modelle zur Steueroptimierung als das hochgelobte Zypern. Fragen Sie zudem am besten andere Unternehmer, was diese vom Firmenstandort Zypern halten und ob Rechnungen aus diesem Land bedenkenlos beglichen werden würden. Manche US-Banken stoppen Transaktionen an Zypernfirmen- bzw. Bankkonten übrigens routinemäßig. Darüber hinaus folgender Hinweis:

ACHTUNG: Eine Firma in Zypern muss eine physische Betriebsstätte nachweisen!

Diese Information taucht in der Glitzerwelt vieler Gründungsagenturen, wenn es um Zypern geht, oftmals nicht auf. Wenn Sie auf Zypern leben, dann haben Sie meist eine Betriebsstätte in Form Ihrer Privatwohnung. Ist dies nicht der Fall, so kommen hier weitere Kosten auf Sie zu, die erheblich sein können.

Noch ein Hinweis: Nicht immer kommt es nur darauf an, was auf dem Papier steht. Im Falle Zyperns empfehlen wir jedem Interessenten dringend, zuerst mehrere Monate auf der Insel zu leben und sich dann dafür zu entscheiden, ob man wirklich in Zypern eine Firma gründen möchte und gegebenenfalls auch den Non-Dom-Status für sich in Anspruch nehmen will. Aus der Erfahrung heraus können wir Ihnen sagen, dass es nicht Wenige gibt, welche den Schritt nach Zypern aus unterschiedlichen Gründen bereut haben.

Sollten Sie dennoch eine Firma in Zypern gründen wollen, so vermitteln wir Sie gerne an einen vertrauenswürdigen und erfahrenen Steuerberater auf Zypern, welcher selbstverständlich Deutsch spricht. Melden Sie sich hierzu gerne bei uns via E-Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Alternativen zu Zypern

Alternativen zu Zypern sind reichhaltig und vielseitig einsetzbar – OHNE Prestigeverlust (USA, Vereinigte Arabische Emirate, Kanada) und teilweise ohne Buchhaltung und mit 0% Besteuerung.

  1. LLC in den USA: Zu nennen ist zunächst die amerikanische LLC. Für eine LLC erhalten Sie ohne Probleme ein amerikanisches Firmenkonto, und mit etwas mehr Aufwand sogar den Anschluss an Online-Bezahldienste wie PayPal. Auch mit Amazon können Sie mit solch einer Firma in der Regel arbeiten. Die amerikanische LLC ist auf Gesellschaftsebene steuerbefreit. Mit einem Wohnsitz in einem Land mit territorialem Besteuerungsregime, beispielsweise Panama, ergibt sich eine Gesamtbesteuerung von 0 % – trotz Firma in den USA!
  2. Kanada LLP. Eine Alternative zur amerikanischen LLC ist die kanadische LLP.
  3. Panama- oder Seychellen-Firma. TIPP: Haben Sie eine Offshore-Panama-Firma oder Offshore-Seychellen-Firma und nutzen Sie einen Operative Agent, beispielsweise in Deutschland, so können Sie über eine deutsche GmbH auftreten und sich die Gewinne, abzüglich einer überschaubaren Kommission, welche an den Operative Agent fließt, an ihre Panama– oder Seychellen-Firma auszahlen lassen.
  4. Freezone-LLC in der Vereinigten Arabischen Emirate. Gründung einer Firma in einer Free Zone, teilweise auch ohne Buchhaltungspflichten und ohne die Pflicht einen Jahresabschluss einreichen müssen, gründen können. Dies geht bis zur Grenze von einem Umsatz von 175.000 Dirham pro Jahr. Danach muss Umsatzsteuer veranlagt werden, mit allen notwendigen Pflichten. Die Umsatzsteuer selbst muss jedoch nur angewandt werden, wenn der Kunde in einem Staat des Golf-Kooperationsrates sitzt. Für den durchschnittlichen mitteleuropäischen Unternehmer mit Kunden außerhalb der Vereinigten Arabischen Emirate ist dies also relativ unbedeutend. Besteuerung gleich null.

Diese Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmen Sie dem zu.

Datenschutzerklärung
error: Content is protected !!